Wir bilden aus...

...mit Klasse!

Klasse B

Mit einem B-Führerschein darfst du Kfz fahren, die bis zu 3.500 kg wiegen und höchstens acht Personen transportieren. Die Klassen AM und L in deiner Fahrerlaubnis enthalten, weshalb du damit automatisch auch land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, (Klein)Krafträder bis 45 km/h sowie Quads fahren darfst.

Klasse BF17

Wie die ganz normale Klasse B-Fahrerlaubnis in der Fahrschule. Nach bestandener Fahrprüfung erhälst du eine Prüfbescheinigung und darfst mit einer Begleitperson Auto fahren. Mit vollendetem 18. Lebensjahr tauschst du die BF17-Bescheinigung gegen den B-Führerschein und darfst ab sofort allein fahren.

Schlüsselzahl B197

Der B197 gehört zu den neuesten Klassen. Nach mindestens zehn Fahrstunden auf einem Schaltwagen, darfst du die praktische Fahrprüfung mit einem Automatikfahrzeug absolviern . Der B197 Führerschein erlaubt dir dann das Fahren von Schaltwagen und Automatik Kraftfahrzeugen.

Schlüsselzahl B96

Die Schlüsselzahl B96 erlaubt es dem Führerscheininhaber, mit seinem PKW einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg zu ziehen. Fahrzeug und Anhänger dürfen zusammen aber nicht mehr als 4.250 kg wiegen (einschließlich Beladung).

Schlüsselzahl B196

Du musst mindestens 25 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen und die gesetzlich vorgeschriebene Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse A1 absolviert haben. So legt es § 6b der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) fest.

Klasse BE

Der Führerschein BE ist die richtige Wahl für diejenigen, welche einen schweren Anhänger mit einer zulässigen Masse über 750kg fahren wollen und dabei das Gewicht des Gespanns bei mehr als 3,5 t liegt. Das maximale Gewicht des Anhängers darf 3.500 kg nicht überschreiten.

Mofa

Beim Mofa handelt es sich um eine Prüfbescheinigung. Mit 15 Jahren darfst du die Mofaausbildung machen. Im Anschluss an deine Ausbildung darfst du mit der Prüfbescheinigung mit höchstens 50 ccm und einer maximalen Geschwindigkeit von 25 km/h fahren.

Klasse AM

Die Ausbildung in der Fahrschule beinhaltet sowohl Theorie als auch Praxis. Der theoretische Unterricht besteht aus 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzstoff für die Klasse A. Die Anzahl der Fahrstunden ist nicht vorgeschrieben.

Klasse A1

Mit dem Führerschein der Klasse A1 kannst du Krafträder führen, deren Hubraum max. 125 cm³ groß ist, deren Motorleistung sich auf max. 11 kW beläuft und deren Verhältnis aus Leistung und Leermasse max. 0,1 kW/kg beträgt. Zudem darfst du auch einige Trikes mit A1 fahren

Klasse A2

Die Klasse A2 berechtigt zum Führen von Motorrädern mit einer Motorleistung von maximal 35 kW. Zudem darf das Verhältnis Leistung/Gewicht nicht mehr als 0,2 kW/kg betragen. Ein Aufstieg zur Klasse A kann nach 2 Jahren gemacht werden.

Klasse A

Der Motorrad-Führerschein erlaubt das Führen von Krafträdern mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH (Höchstgeschwindigkeit) von mehr als 45 km/h. Außerdem dürfen Sie Trikes fahren, die über eine Leistung von mehr als 15 kW verfügen.

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